Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8223
BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90 (https://dejure.org/1991,8223)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1991 - 5 AZR 476/90 (https://dejure.org/1991,8223)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 (https://dejure.org/1991,8223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,8223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung nach Jahreswochenstunden - Vereinbarung tariflicher Ausschlussklauseln - Verwirkung des Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Der Senat hat seit seiner vom Landesarbeitsgericht seinem Urteil zugrunde gelegten ersten einschlägigen Entscheidung vom 25. Januar 1989 (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) in ständiger Rechtsprechung bei der Frage der Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer im Angestelltenverhältnis die Vergütung nach Jahreswochenstunden wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 in Verb. mit § 134 BGB für rechtsunwirksam angesehen und ausgeführt, an die Stelle der entfallenen Vergütungsregelung trete die nach § 612 Abs. 2 BGB zu bestimmende übliche Vergütung.

    Da eine unmittelbare Geltung des § 70 BAT für die streitbefangene Zeit schon deswegen nicht in Betracht kommt, weil § 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 maßgeblichen Fassung Angestellte mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten von der Tarifgeltung ausschloß, hätten die Parteien die Anwendbarkeit des § 70 BAT vertraglich vereinbaren müssen (wie dies in dem vom Senat durch Teil-Urteil am 25. Januar 1909 - 5 AZR 161/88 - entschiedenen Rechtsstreit der Fall war).

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vor allem ist es der rechnerischen Höhe einer Vergütung nicht wesenseigen, an eine bestimmte tarifliche Ausschlußklausel gebunden zu sein (so ausdrücklich Senatsurteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 -, zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Ihre Vergütung wird durch ministerielle Eingruppierungserlasse geregelt, deren Inhalt jedoch arbeitsvertraglich vereinbart werden muß (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.).
  • BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89

    Eingruppierung eines teilzeitbeschäftigten Sportlehrers - Urteilsaufhebung

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 220/90

    Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 522/88

    Begründung eines Anspruchs aus dem Haushaltsgesetz - Anspruch auf Handeln der

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 631/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) -

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 219/90

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90
    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 546/89

    Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte - Vergütung teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren wiederholt hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, dem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. die Urteile des BAG vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 -, zu III 5 der Gründe, sowie - 5 AZR 631/89 -, zu III 5 der Gründe, und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, zu II 4 der Gründe, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 -, zu III 4 der Gründe, 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, zu III 4 der Gründe, sowie schließlich vom 8. April 1992 - 5 AZR 168/91 -, zu II der Gründe, sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.04.1992 - 5 AZR 168/91

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrer - Anspruch auf Zahlung anteiliger

    Zur Verwirkung gehört, worauf der Senat gerade bei Klagen teilzeitbeschäftigter Lehrer in den letzten Jahren immer wieder hingewiesen hat, auch der Umstand, daß dem Schuldner, also regelmäßig einem in Anspruch genommenen Bundesland, die Erfüllung der verspätet geltend gemachten Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (vgl. nur die Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 618/89 - sowie - 5 AZR 631/89 - und vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 476/90 -, 21. August 1991 - 5 AZR 477/90 - sowie schließlich vom 4. September 1991 - 5 AZR 129/91 -, sämtlich nicht veröffentlicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht